Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.01.2026

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und der Autoverwertung Zimmermann GmbH, nachfolgend Autoverwertung genannt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Autoverwertung Zimmermann GmbH (nachfolgend „Autoverwertung“).

Sie gelten für alle Lieferungen und Leistungen, insbesondere:

  • Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren (Fahrzeuge, Ersatzteile, Zubehör)
  • Werkstatt-, Reparatur-, Service- und Diagnoseleistungen
  • Abschlepp-, Bergungs-, Transport-, Verwahr- und Entsorgungsleistungen
  • sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen.

Mit Auftragserteilung, Bestellung, Inanspruchnahme einer Leistung oder Annahme der Lieferung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

Angaben in Verkaufsunterlagen gelten als Richtwerte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie allfälliger Neben- und Zusatzkosten.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen netto zahlbar.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

Es werden Verzugszinsen von 8 % p.a. sowie Mahngebühren erhoben.

Eine Verrechnung oder Zurückbehaltung von Forderungen ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

4. Liefer- und Leistungsfristen

Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

  1. Annahmeverzug / Auftragsabbruch

Verweigert der Kunde die Annahme oder bricht den Auftrag ab, ist das Autoverwertung berechtigt, pauschal 25 % des Auftragswertes oder den effektiv entstandenen Schaden zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Autoverwertungs.

Das Autoverwertung ist berechtigt, ein Retentionsrecht an eingebrachten Fahrzeugen oder Gegenständen geltend zu machen.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr / Transport

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe oder Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Sichtbare Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innert 4 Tagen zu rügen.

8. Abschlepp-, Bergungs- und Verwahrleistungen

Abschlepp- und Bergungsleistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Für nicht abgeholte Fahrzeuge können Stand- und Verwahrgebühren erhoben werden.

9. Rücknahmen / Retouren

Rücknahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine Rücknahme von Neuwaren ist nur bei unbenutztem Zustand sowie sauberer, vollständiger und unbeschädigter Originalverpackung möglich.

Es kann eine Kostenbeteiligung bis zu 20 % verrechnet werden. 

10. Gewährleistung und Garantie

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Für Gebrauchtwaren gilt eine Garantie von 1 Monat oder 1’000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

Für Gebrauchtwaren wird eine reine Materialgarantie gewährt, die Leistung ist auf den bezahlten Kaufpreis begrenzt. Es werden keinerlei Arbeitskosten übernommen. Die Garantie umfasst den Ersatz oder die Reparatur des gelieferten Ersatzteils. Eine Garantie wird im Schadenfall nur bei Vorweisung des defekten Teils und vorgängiger Absprache gewährt oder anerkannt. Eine Wandlung und Minderung wird ausgeschlossen. Die Garantie gilt in der Schweiz.

Die Garantieleistung beschränkt sich auf das in der Rechnung/Quittung ausgewiesene Ersatzteil. Anbauteile, die kostenlos oder aus anderen Gründen mitgeliefert werden, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.

Durch Reparatur oder Austausch beginnt keine neue Gewährleistungsfrist.

11. Ausschluss von Gewährleistung

Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei Verschleiss-, Elektronik- und Steuerteilen sowie bei unsachgemässer Nutzung oder Veränderung.

12. Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Personenschäden.

13. Datenschutz

Personendaten werden gemäss geltendem Datenschutzrecht bearbeitet.

14. Geheimhaltung

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.

15. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist Reichenburg. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

16. Änderungen der AGB

Änderungen gelten als genehmigt, sofern kein schriftlicher Widerspruch innert 30 Tagen erfolgt.

17. Inkrafttreten

Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen.

 

  • Autoverwertung
    Zimmermann GmbH
  • Öffnungszeiten
    • Montag bis Freitag
      • 7:30 - 12:00
      • 13:00 - 17:30
    • Samstag
      • 8:00 - 12:00
  • Abschleppdienst 
    • 24h - 7 Tage die Woche, d.h. unser Abschleppdienst ist rund um die Uhr für Sie da. 

    • 055 462 30 30

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